Post #3652
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(1/2) Eine junge Frau bekommt keine Chance, ihren Beruf auszuüben, auf den sie jahrelang hin studiert hat. Man kann ihr kein Vergehen vorwerfen, sie hat lediglich die »falschen« Eltern bzw. den »falschen« Geburtsnamen. Als Tochter von Götz Kubitschek muß man aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden — so sieht es jedenfalls das Sächsische Schulamt, das die Zulassung zum Referendariat verweigert und damit ein Berufsverbot faktisch auf der Grundlage der in den beiden deutschen Diktaturen praktizierten Sippenhaft ausspricht. Und so sieht es das Oberverwaltungsgericht. Denn die junge Frau und mehrfache Mutter hatte gar nicht einmal die Möglichkeit, irgendetwas falsch zu machen.
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