Spaniens Höchstgericht stoppt massenhaft Auslandswähler vor Wahlen
In Spanien hat das Oberste Gericht (Tribunal Supremo) einen vorläufigen Stopp für das Wahlrecht von Hunderttausenden im Ausland lebenden Neu-Staatsbürgern verhängt. Die Eilentscheidung betrifft Personen, die ihre spanische Staatsangehörigkeit über das sogenannte „Enkel-Gesetz“ im Rahmen des Gesetzes über das demokratische Gedächtnis erlangt haben, ohne dass ein konkreter Nachweis über ein politisches Exil der Vorfahren erbracht wurde.
Hintergrund der richterlichen Verfügung sind Klagen konservativer Parteien und Bürgerrechtsgruppen, die vor einer massiven Verzerrung künftiger Wahlen durch pauschale Einbürgerungen warnen. Das Gericht ordnete an, dass Eintragungen in das Auslandswählerregister (CERA) bis zur endgültigen Entscheidung in der Hauptsache für anstehende Wahlgänge keine wahlrechtliche Wirkung entfalten dürfen, sofern die Konsulate den Exilstatus der Vorfahren nicht ausdrücklich belegen.
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