CDU-Abgeordnete erhalten nach Wahldebakel bis zu drei Jahre Übergangsgeld
Nach dem historischen Scheitern der CDU in Mecklenburg-Vorpommern mit nur 4,9 Prozent fliegt die Partei erstmals aus einem Landesparlament. Die ausgeschiedenen Abgeordneten können dennoch bis zu drei Jahre Übergangsgeld beantragen. Je nach Dauer der Mitgliedschaft summiert sich das auf bis zu rund 156.250 Euro pro Person.
Das Landesgesetz sieht gestaffelte Zahlungen vor: zunächst 90 Prozent der Diäten, danach 70 und später 50 Prozent. Andere Einkünfte werden zwar angerechnet, doch für viele ehemalige Mandatsträger bleibt ein großzügiger finanzieller Puffer – während die Partei selbst den Landtag verlassen muss.
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