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Liana könnte heute noch leben.

Auch wenn es öffentlich ruhiger geworden ist: Wir bleiben dran.

Gemeinsam mit Professor Dr. Edgar Weiler und Patrick Stieglbauer beschäftigen wir uns weiter intensiv mit den Vorgängen rund um Lianas Tod und vor allem mit den Entscheidungen der zuständigen Behörden.

Denn je genauer man die Chronologie betrachtet, desto mehr Fragen bleiben.

Mohammed A. war den deutschen Behörden bereits seit 2022 bekannt. Sein Asylantrag wurde abgelehnt.

Eine Überstellung nach Litauen war vorgesehen. Trotzdem konnte diese über einen langen Zeitraum nicht vollzogen werden.

Im März 2025 war sein Asylverfahren endgültig abgeschlossen. Damit war er vollziehbar ausreisepflichtig. Trotzdem blieb sein Aufenthaltsort anschließend zeitweise unbekannt.

Bereits 2024 war er strafrechtlich aufgefallen und wegen exhibitionistischer Handlungen verurteilt worden.

Im Juli 2025 wurde Überstellungshaft beantragt. Das Amtsgericht Hannover lehnte den Antrag jedoch ab.

Die Behörden ergänzten ihren Antrag noch einmal. Das Gericht sah die Voraussetzungen für eine Haft trotzdem nicht als gegeben an.

Eine Beschwerde gegen diese Entscheidung wurde nicht eingelegt.

Am 20. Juli wurde Mohammed A. wieder freigelassen.

Am 10. August begab er sich freiwillig in eine psychiatrische Klinik in Göttingen. Noch am selben Tag wurde er wieder entlassen, weil nach damaliger Einschätzung keine Fremd oder Eigengefährdung vorlag.

Dann kam der 11. August 2025.

Er fiel an diesem Tag mehrfach durch auffälliges und aggressives Verhalten auf.

Am Bahnhof Friedland wurde die Polizei wegen einer auffälligen Person gerufen. Die Beamten überprüften seine Identität. Ein konkreter Tatverdacht bestand zu diesem Zeitpunkt nicht. Er konnte den Bahnhof wieder verlassen.

Wenig später wurde Liana vor einen einfahrenden Güterzug gestoßen.

Die späteren Ermittlungen führten zu DNA Spuren von Mohammed A. an Lianas Kleidung. Das Landgericht Göttingen kam im April 2026 zu dem Ergebnis, dass er Liana gegen den durchfahrenden Zug gestoßen hatte. Wegen festgestellter Schuldunfähigkeit wurde er in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.

Und genau hier dürfen die Fragen an den Staat nicht aufhören. Im Gegenteil: Hier müssen sie erst recht gestellt werden.

Diese Kette von Vorgängen darf nicht einfach als unvermeidbares Schicksal abgetan werden. Es muss lückenlos aufgeklärt werden, was wann passiert ist, welche Informationen vorlagen, welche Entscheidungen getroffen wurden und ob alle rechtlich möglichen Maßnahmen ausgeschöpft wurden.

Jetzt muss Schluss sein mit Wegschauen, Zuständigkeiten hin und her schieben und Verantwortung weiterzureichen.

Wir bleiben dran.
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