🇨🇭EU-Gesundheitsabkommen: Volle Pflichten – null Rechte?
Dynamische Rechtsübernahme auch in Gesundheitsfragen - wie eigenständig bleibt das Schweizer Gesundheitssystem?
🔺EU-Gesundheitsabkommen: Was kommt nach der Zustimmung?
Das Abkommen betrifft nicht nur die heute bekannten Regeln. Es sieht vor, dass neue EU-Rechtsakte im erfassten Gesundheitsbereich laufend in das Abkommen integriert werden.
🔺Die Schweiz muss hochsensible Daten liefern, relevante Rechtsentwicklungen übernehmen und Standards angleichen – ohne Stimmrecht in den relevanten ECDC-Gremien.
🔺ABF Schweiz kritisiert diese dynamische Rechtsübernahme:
Internationale gesundheitspolitische Entwicklungen können damit mittelbar auch für die Schweiz relevant werden, wenn sie von der EU in entsprechende Rechtsakte übernommen werden.
🔺Vernehmlassungsantwort EU-Gesundheitsabkommen von ABF Schweiz: https://abfschweiz.ch/wp-content/uploads/VA-Gesundheitsabkommen_ABF-Schweiz_31.10.2025_6.11.2025.pdf
🔺Für die Schweiz INAKZEPTABEL - Die 6 wichtigsten Punkte, weshalb das EU-Gesundheitsabkommen nicht unterzeichnet werden darf: https://abfschweiz.ch/wp-content/uploads/Faktenblatt-EU-Gesundheitsabkommen_11_10_25.pdf
🔺Weitere Informationen: https://abfschweiz.ch/gesundheitsabkommen-im-rahmen-der-eu-vertraege/
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